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FreD - in Strafverfolgungsbehörden

Das FreD-Konzept folgt einem sehr einfachen Prinzip: Nicht wegschauen, sondern handeln!

Irgendjemandem ...

... fallen junge Menschen garantiert irgendwann auf, wenn sie illegale Drogen konsumieren oder übermäßig Alkohol trinken.

Das Programm FreD – Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten (FreD), bietet – auf Grundlage sektorenübergreifender Kooperation - die Möglichkeit einer pädagogischen und gesundheitsbezogenen Intervention als Reaktion auf eine Auffälligkeit im Zusammenhang mit Substanzkonsum (FreD-Reflexionskurs). Das in den Jahren 2000 – 2003 bundesweit erprobte Interventionsprogramm FreD hat sich sowohl in drei Evaluationen als auch durch vielfache Rückmeldungen aus der Praxis als effektives Suchtpräventions-Programm herausgestellt. FreD hat sich mittlerweile in der ganzen Bundesrepublik und in weiteren Europäischen Ländern verbreitet.

Zu Beginn des Projektes (2013) war das Wissen um die Möglichkeiten von FreD noch unzureichend in vielen Dienststellen und Behörden der Strafverfolgung verbreitet. Basierend auf der ‚Nationalen Strategie der Drogen- und Suchtpolitik‘ verfolgte dieses Projekt das Ziel, die Beachtung und Anwendung von FreD bei den Strafverfolgungsbehörden (Justiz / Polizei / Jugendhilfe im Strafverfahren - JuHiS) bundesweit zu fördern.

Dies wurde zunächst durch eine Informationskampagne „top-down“ umgesetzt. Flankiert wurde diese Maßnahme durch Veröffentlichungen in relevanten Medien der Strafverfolgungsbehörden sowie durch die Ausbildung neuer FreD-Trainer:innen. Letztgenannte sind notwendig, da FreD nur durch zertifizierte Fachkräfte vor Ort angeboten werden kann. An den Standorten, wo das FreD-Konzept bereits vorhanden ist, wurde es verstärkt ausgebaut.


 

Durchführung, Methodik

In der ersten Phase wurden von der damaligen Bundesdrogenbeauftragten, Frau Mechthild Dyckmans, MdB, die Justiz- und Innenministerien aller 16 Bundesländer angeschrieben. In diesem Brief wurden sie nicht nur über das aktuelle Verbreitungsprojekt informiert, sondern auch um Zustimmung gebeten, die nachgeordneten Behörden und Dienststellen ihres Landes seitens des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe anschreiben zu dürfen. Die Justiz- und Innenministerien der Länder reagierten i.d.R. mit Interesse oder meldeten nur in wenigen Fällen zurück, dass sie die Implementierung von FreD in ihrem Bundesland als ausreichend erachten. In der Folge stand die Ansprache der rd. 1.100 Adressaten in Justiz, Polizei und der Jugendgerichtshilfe im Strafverfahren im Fokus. Da FreD ein Kooperationsmodell ist, wurden außerdem die Drogenbeauftragten der Länder, die Landesstellen für Suchtfragen, sowie die Sucht- und Drogenberatungsstellen in Deutschland informiert. Dies geschah durch Rundbriefe bzw. Projekt-Telegramme.
In der Projektlaufzeit wurden mehrere Arbeitshilfen und Materialien erstellt und in zielgruppenrelevanten Medien zum Projekt publiziert. Die Qualifikation weiterer Fachkräfte zu FreD-Trainer:innen (Schulungen zur/zum FreD Trainer:in) führte u.a. während der Projektlaufzeit zu neuen Standortgründungen. Begleitet wurde das Projekt von einem Beirat.


 

Ergebnisse

Im Projektverlauf hat sich nachweislich bestätigt, dass die Justiz/Polizei und die Jugendhilfe im Strafverfahren relevante Verbreitungspartner für FreD sind. Durch sie erfolgte nicht nur die Informationsweitergabe, sondern auch die aktive Gestaltung von FreD-Kontexten vor Ort. Neu war die Bereitschaft der Jugendhilfe im Strafverfahren, selbst in die Rolle der FreD-Trainer:in hinein zu gehen. Mehrfach gab es zudem Hinweise, dass die FreD-Intervention auch im Kontext von Straftaten/Auffälligkeiten unter Alkoholeinfluss gute Ergebnisse zeigt.

Die beabsichtigten 25% Reaktionen der nachgeordneten Behörden bundesweit wurden deutlich übertroffen. Die Rückmeldequote der Polizeibehörden lag am Ende bei 61,7%, die der Staatsanwaltschaften bei 73%.

Das Interesse an FreD über eine reine Information hinaus wurde auch in den durchgeführten Beratungen deutlich. Insgesamt konnten 19 Beratungen vor Ort und über 500 schriftliche bzw. telefonische Beratungen durchgeführt werden. In beiden Fällen wurde die Zielsetzung von 12 bzw. 25 Beratungen deutlich übertroffen.
Mit 50 neu qualifizierten Fachkräften zu FreD-Trainer:innen wurde die Zielgröße von 30 FreD-Trainer:innen ebenfalls deutlich übertroffen und deutet daraufhin, dass sich die Standortneugründungen auch nach Projektabschluss fortsetzen werden. Bemerkenswert ist zudem, dass erstmals auch Fachkräfte aus der Jugendhilfe im Strafverfahren an der Qualifizierung teilgenommen haben.
In der Projektlaufzeit wurden sechs Arbeitshilfen und weitere Materialien erstellt. Die große Nachfrage nach diesen Arbeitsmaterialien deutet auf einen guten Praxisnutzen vor Ort hin. Die begleitenden Publikationen in zielgruppenrelevanten Medien stellte sich hingegen ungleich schwieriger dar.


 


 

Die bundesweit angelegte Informationsinitiative FreD bei den Strafverfolgungsbehörden wurde in der Zeit von Mai 2013 bis August 2014 durchgeführt.
Das Projekt wurde durch den Bund (Bundesministerium für Gesundheit, Berlin) finanziell gefördert.